1. Ziel und Zweck
Ein verlässliches Hinweisgebersystem für unsere Belegschaft, Kunden, Geschäftspartner und sonstige Stakeholder sowie der verlässliche Schutz von Hinweisgebern sind unerlässlich für ein effektives Compliance Management System (CMS). Dies ermöglicht, dass mögliches Fehlverhalten frühzeitig gemeldet und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann. Bei hinreichenden Anhaltspunkten auf einen Compliance-Verstoß erfolgt eine interne Untersuchung des gesamten relevanten Sachverhalts.
Das Hinweisgebersystem bietet einen sicheren, effektiven und vertrauenswürdigen Informationsweg für Hinweise auf mögliche Schwächen im CMS sowie auf drohende oder eingetretene Compliance-Verstöße, insbesondere bei Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex (Code of Conduct), und sonstigen illegalen Handlungen. Im Rahmen des Hinweisgebersystem stellt GEMÜ sicher, dass Hinweisgeber und weitere betroffene Personen angemessen geschützt werden. Zugleich ist auch eine neutrale, unvoreingenommene Prüfung der Hinweise und ein fairer Umgang mit den betroffenen Personen gewährleistet.
Um dem Vertrauen, das Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitende sowie andere Stakeholder in GEMÜ setzen, gerecht zu werden, hat die Integrität unserer Geschäftsabläufe höchste Priorität.
2. Gesicherter Meldeweg
Das Compliance-Hinweisgebersystem „RIMIKSX“ ist ein gesicherter Meldeweg, der über unsere Internetseite aufgerufen werden kann. Dort können Sie als Mitarbeiter/in oder externer Stakeholder rund um die Uhr, und auf Wunsch anonym, Hinweise zu etwaigen Compliance-Verstößen bzw. -Verdachtsfällen geben.
Darüber hinaus kann mögliches Fehlverhalten auch direkt über die Geschäftsführung oder über Führungskräfte an die Compliance-Organisation gemeldet werden, insbesondere an die Compliance Manager in den einzelnen Tochtergesellschaften.
Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch GEMÜ Compliance Team. Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Eine qualifizierte Rückmeldung zu eingeleiteten Folgemaßnahmen erhalten Sie spätestens innerhalb von drei Monaten.
Hinweisgeber werden durch eine spezielle Vorgabe geschützt, die es verbietet, dass Meldungen, die im guten Glauben erfolgen, zu irgendwelchen Nachteilen führen. Bitte beachten Sie jedoch, dass das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen zu Konsequenzen führen bzw. strafrechtlich relevant sein kann.
3. Anwendung
Weitere Informationen zur Anwendung des Hinweisgebersystem „RIMIKSX“ erhalten Sie auf dessen Eingangsseite.
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