Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

GEMÜ wird als Hersteller mit der Marke GEMÜ und der Geräteart Kleingeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten registriert.

Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 ElektroG ist ein Hersteller verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde mit der Geräteart und Marke registrieren zu lassen, bevor er Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringt.

Unternehmen WEEE-Reg.-Nr.
GEMÜ Gebr. Müller Apparatebau GmbH & Co. KG DE 71422851