Vorbildliches Corona-Management bei GEMÜ

Vorbildliches Corona-Management bei GEMÜ

Vorbildliches Corona-Management bei GEMÜ

GEMÜ wurde als eines der ersten Unternehmen im Kreis Hohenlohe nach den BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Vorgaben für sein vorbildliches Corona-Management ausgezeichnet.
Das BMAS hat zum Schutz vor der Corona-Pandemie einen bundeseinheitlichen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Die hier aufgeführten Anforderungen an den Arbeitsschutz sind für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich.
Nach Prüfung durch die Arbeitsschutzorganisation ias AG, hat diese bestätigt, dass GEMÜ an seinen Standorten in Ingelfingen-Criesbach, Kupferzell und in Waldzimmern alle Voraussetzungen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards vorbildlich erfüllt. Damit ist GEMÜ eines der ersten Unternehmen im Hohenlohekreis, das mit dem Gütezeichen „Geprüfter SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard“ nach BMAS Vorgaben ausgezeichnet wurde.
Bei der Gefährdungsbeurteilung wurde geprüft, welche Maßnahmen wann und wie im Unternehmen umgesetzt wurden. GEMÜ hat gleich zu Beginn der Pandemie eine Corona-Taskforce gegründet, die täglich die aktuelle Lage beobachtet, über Maßnahmen entscheidet, Notfallpläne erstellt sowie alle Aktivitäten koordiniert und kommuniziert. Zugleich dient die Taskforce als Anlaufstelle für Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die aktive Kommunikation erfolgt über das Intranet, E-Mails und die Unterweisung durch Vorgesetzte. Ergänzt wird die Kommunikation der Taskforce durch Hinweis-Plakate und Rollups, um die Mitarbeiter auf den Ernst der Lage hinzuweisen und sie zu sensibilisieren, auch in Ihrer Freizeit die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Betriebliche Regelungen zur Klärung von Verdachtsfällen einer COVID-19-Erkrankung wurden getroffen sowie Handlungsanweisungen ausgesprochen, wie sich betroffene Mitarbeiter zu verhalten haben. Büroarbeiten wurden nach Möglichkeit im Rahmen der Initiative „mobiles Arbeiten“ ausgeführt. Insbesondere, wenn Büroräume von mehreren Personen mit zu geringen Schutzabständen genutzt werden, wurden die Teams geteilt, so dass im wöchentlichen Wechsel im Büro und von zu Hause gearbeitet wurde. Das mobile Arbeiten leistet auch einen Beitrag, Beschäftigten zu ermöglichen, ihren Betreuungspflichten (z.B. für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige) nachzukommen. Daneben hat GEMÜ das Schichtmodell in der Produktion und Logistik so angepasst, dass ein enges Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter (z.B. bei der Zeiterfassung, in Umkleideräumen, Waschräumen und Duschen etc.) vermieden wird.Die Nutzung der Verkehrswege (u.a. Treppen, Türen, Aufzüge) wurde so gestaltet, dass ausreichend Abstand eingehalten wird. An Orten, wo erfahrungsgemäß Personenansammlungen entstehen, sind die Schutzabstände durch entsprechende Markierungen definiert. In Bereichen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten nicht gewährleistet werden kann, kommen alternative Maßnahmen wie Plexiglasscheiben und die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen zum Einsatz. Auch für GEMÜ kam die Corona-Pandemie und die dadurch notwendig werdenden Schutzmaßnahmen überraschend. Neben dem schnellen und entschlossen Handeln hat GEMÜ auch davon profitiert, dass das Unternehmen schon seit geraumer Zeit auf Digitalisierung setzt und erst kürzlich noch flexiblere Arbeitszeitmodelle eingeführt hat. Mit dem Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der technischen Ausstattung und der damit verbundenen Möglichkeit, wie gewohnt für seine Kunden da zu sein, hat GEMÜ die Herausforderungen der Corona-Pandemie bisher gut gemeistert.„Die Verleihung des Gütezeichens „Geprüfter SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard“ bestätigt, dass die getroffenen Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegriffen haben. Dass wir als eines der ersten Unternehmen im Kreis Hohenlohe für unser vorbildliches Corona-Management ausgezeichnet wurden, zeigt zudem, dass es richtig war, gleich zu Beginn der Corona-Pandemie eine Taskforce zu gründen und ein Hygienekonzept auszuarbeiten und umzusetzen“, kommentiert Gert Müller, geschäftsführender Gesellschafter bei GEMÜ, die Auszeichnung mit dem Gütezeichen „Geprüfter SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard“.

 

01
.docx
75 K
Betrieb
.pdf
0,90 M