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Neue Maschinenverordnung: GEMÜ unterstützt Kunden beim Übergang

10.08.2026

Zum 20. Januar 2027 tritt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in Kraft und ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für Maschinenhersteller ergeben sich daraus neue Anforderungen an die Konformitätsbewertung und technische Dokumentation. Wir erklären, welche Auswirkungen der Wechsel für unsere Kunden auf bereits eingesetzte Komponenten hat:

Für Kunden von GEMÜ gilt: Produkte, die als unvollständige Maschinen eingestuft und vor dem 20. Januar 2027 entsprechend der bisherigen Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, können auch nach Inkrafttreten weiterhin bestimmungsgemäß in vollständige Maschinen integriert werden. Eine nachträgliche Neubewertung oder Umdeklarierung dieser Produkte ist nicht erforderlich.

Hersteller vollständiger Maschinen führen ihre Konformitätsbewertung künftig auf Grundlage der Maschinenverordnung durch und stellen im Rahmen ihrer Risikobeurteilung sicher, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Verordnung erfüllt werden. Dabei können bestehende Einbauerklärungen sowie Betriebs- und Montageanleitungen von GEMÜ Produkten, die vor dem Stichtag nach der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, weiterhin als Grundlage für die Integration der Produkte herangezogen werden.

Für die betroffenen GEMÜ Produkte ergeben sich durch die neue Maschinenverordnung im Wesentlichen keine technischen Änderungen. Die Anpassungen betreffen vor allem die zugehörige Dokumentation. GEMÜ wird die EU-Einbauerklärungen sowie weitere technische Unterlagen schrittweise an die Anforderungen der Maschinenverordnung anpassen und bis Anfang 2027 bereitstellen.

Mit einer ergänzenden Kundeninformation unterstützen wir unsere Kunden bei der Einordnung der Übergangsregelungen und beantworten häufige Fragen zur Integration von Produkten im Anwendungsbereich der neuen Maschinenverordnung. Bei individuellen Fragestellungen stehen unsere GEMÜ Ansprechpartner gerne zur Verfügung.