Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEMÜ Vertriebs AG
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Lieferungen der GEMÜ Vertriebs AG an den Käufer.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bestimmungen, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers sowie mündliche Vereinbarungen, gelten nur, sofern sie von der GEMÜ Vertriebs AG ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Verweise auf Vertragsbedingungen des Käufers in Anfragen, Bestellungen oder Bestätigungen bleiben unbeachtet.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.4 Die GEMÜ Vertriebs AG behält sich das Recht vor, ihr Produktsortiment zu ändern.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Verbindlich sind nur schriftliche Angebote der GEMÜ Vertriebs AG mit Angabe einer Annahmefrist.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch:
a) die schriftliche Auftragsbestätigung der GEMÜ Vertriebs AG auf eine Bestellung des Käufers; oder
b) die schriftliche Annahme eines verbindlichen Angebots der GEMÜ Vertriebs AG durch den Käufer (per Post, Fax oder E-Mail) innerhalb der Annahmefrist ohne Änderungen.
2.3 Alle Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstigen Verträge stehen unter dem Vorbehalt der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen durch die zuständigen schweizerischen und ggf. ausländischen Behörden. Wird eine Genehmigung verweigert oder widerrufen, entfällt die Lieferverpflichtung ohne Schadensersatzansprüche gegen die GEMÜ Vertriebs AG.
3. Unterlagen und Daten
Angaben in Prospekten, Preislisten, Katalogen und technischen Dokumenten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
4. Lieferumfang
Der Lieferumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Angebot der GEMÜ Vertriebs AG.
5. Vertraulichkeit und Datenschutz
5.1 Jede Partei behält sämtliche Rechte an überlassenen Plänen und technischen Unterlagen. Die empfangende Partei erkennt diese Rechte an und darf die Unterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung ganz oder teilweise Dritten offenlegen oder für andere Zwecke verwenden.
5.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller nicht offensichtlichen oder öffentlich zugänglichen Informationen. Im Zweifel sind Informationen als vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt bereits vor Vertragsschluss und bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
5.3 Im Rahmen der Geschäftsbeziehung ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Der Käufer willigt ein, dass GEMÜ Vertriebs AG diese Daten im In- und Ausland an Dritte (z. B. Lieferanten) zum Zweck der Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehung weitergeben darf.
6. Preise und Verpackung
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle Preise in Schweizer Franken oder Euro, netto, zuzüglich Steuern und Abgaben (z. B. MwSt., Zölle), EXW (ab Werk) gemäß Incoterms 2010 ab GEMÜ-Werk Ingelfingen‑Criesbach (Deutschland) oder Rotkreuz (Schweiz), exklusive Verpackung und ohne Skonto.
6.2 Die Verpackung wird gesondert berechnet und nicht zurückgenommen.
6.3 Ändern sich zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin preisrelevante Grundlagen (insbesondere Wechselkurse), behält sich GEMÜ Vertriebs AG eine entsprechende Anpassung der Preise und Bedingungen vor.
6.4 Abrufaufträge gelten grundsätzlich für maximal ein Jahr. Werden Waren innerhalb dieser Frist nicht abgerufen, kann GEMÜ den Auftrag stornieren. Bereits gelieferte Waren werden nach Listenpreisen nachberechnet. Der Käufer hat entstandene Schäden zu ersetzen.
6.5 Offensichtliche Fehler in Angeboten, Bestätigungen oder Rechnungen dürfen berichtigt werden. Daraus können keine Rechte abgeleitet werden, wenn der Fehler im Widerspruch zu anderen Verkaufsunterlagen steht.
7. Mindestbestellwert und Stornierung
7.1 Der Mindestwarenwert pro Bestellung beträgt netto CHF 50.
7.2 Wird eine Lieferung vom Käufer storniert und GEMÜ besteht nicht auf Vertragserfüllung, erfolgt eine Rücknahme der Ware. Die Gutschrift beträgt 70 % des Nettowarenwerts. Die Rücksendung muss innerhalb von 10 Tagen in Originalverpackung erfolgen. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
8. Expresszuschlag
Für eilige Lieferungen kann ein Expresszuschlag erhoben werden.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.
9.2 Als Zahlung gilt der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Konto der GEMÜ Vertriebs AG.
9.3 Die Einhaltung der Zahlungsfristen gilt auch bei Lieferverzögerungen, die nicht von GEMÜ zu vertreten sind.
9.4 Geringfügige Mängel oder Restlieferungen berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub.
9.5 Nach Ablauf von 30 Tagen werden Verzugszinsen in Höhe von 7 % p. a. automatisch fällig.
9.6 Bei Nichtzahlung ist GEMÜ von der Lieferverpflichtung entbunden, der Käufer jedoch nicht von der Abnahmepflicht. GEMÜ ist zum Rücktritt und zur Rückforderung der Ware berechtigt.
9.7 Bei Zweifeln an der Bonität kann GEMÜ Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen. Bei Nichterfüllung ist GEMÜ zum Rücktritt berechtigt.
9.8 Außendienstmitarbeiter dürfen Zahlungen nur mit schriftlicher Vollmacht entgegennehmen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GEMÜ Vertriebs AG.
10.2 Sofern kein Versicherungsnachweis vorliegt, kann GEMÜ die Ware auf Kosten des Käufers versichern.
10.3 Vor vollständiger Zahlung dürfen die Waren nicht veräußert, verpfändet oder abgetreten werden.
10.4 Bei Vertragsverstoß, insbesondere Zahlungsverzug, ist GEMÜ zur Rücknahme berechtigt. Diese gilt nicht automatisch als Vertragsrücktritt, außer bei ausdrücklicher Erklärung.
11. Lieferung
11.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
11.2 Die Lieferfrist beginnt nach Vertragsschluss und Erhalt aller erforderlichen Unterlagen.
11.3 Lieferverzögerungen entstehen bei:
a) verspäteter Bereitstellung notwendiger Informationen;
b) unvorhersehbaren Hindernissen;
c) Verzug des Käufers oder Dritter mit deren Pflichten.
11.4 Wird die Lieferung unmöglich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
11.5 Ist der Käufer für die Unmöglichkeit verantwortlich, bestehen seine Pflichten fort.
11.6 Der Ersatzanspruch bei Verzug beträgt 0,5 % je volle Woche, maximal 5 %. Die ersten zwei Wochen bleiben unberücksichtigt.
11.7 Nach Erreichen des Höchstbetrags kann der Käufer eine Nachfrist von 30 Tagen setzen.
11.8 Teillieferungen sind zulässig.
11.9 Bei Annahmeverweigerung kann GEMÜ Schadensersatz verlangen.
11.10 Nach Ablauf der Nachfrist oder ausdrücklicher Ablehnung kann GEMÜ vom Vertrag zurücktreten und 20 % des Kaufpreises als pauschalen Schadenersatz verlangen.
11.11 Der Käufer kann einen geringeren Schaden nachweisen.
11.12 Bei Nichtannahme kann GEMÜ die Ware auf Kosten des Käufers einlagern.
11.13 Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit.
12. Gefahrenübergang
12.1 Die Gefahr geht gemäß Incoterms 2010 EXW Ingelfingen-Criesbach oder Rotkreuz auf den Käufer über.
12.2 Verzögert sich der Versand aus Gründen des Käufers, geht die Gefahr zum ursprünglichen Zeitpunkt über.
13. Versand, Transport, Versicherung
13.1 Besondere Anforderungen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls versendet GEMÜ nach eigenem Ermessen ohne Haftung.
13.2 Die Versandkosten trägt der Käufer.
13.3 Die Versicherung ist Sache des Käufers. Falls GEMÜ sie übernimmt, geschieht dies auf Kosten des Käufers.
14. Prüfung und Abnahme
14.1 Der Käufer hat die Ware sofort zu prüfen. Mängel sind innerhalb von 10 Tagen zu melden.
14.2 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
14.3 Wesentliche Mängel verschieben die Abnahme.
14.4 GEMÜ beseitigt Mängel und lädt zur erneuten Prüfung ein.
15. Gewährleistung bei Sachmängeln
15.1 GEMÜ gewährleistet die vertraglich vereinbarte Leistung. Nur ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften sind verbindlich.
15.2 Mängel werden durch Nachbesserung oder Ersatz behoben.
15.3 Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Käufers. Ein- und Ausbaukosten trägt der Käufer.
15.4 Rücksendungen müssen mit einer Unbedenklichkeitserklärung erfolgen.
15.5 Scheitert die Nachbesserung, kann der Käufer den Preis mindern oder bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.
15.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
15.7 Keine Gewährleistung bei unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Vernachlässigung.
15.8 Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.
16. Gewährleistung bei Rechtsmängeln
16.1 Bei Verletzung von Schutzrechten sorgt GEMÜ für die weitere Nutzung oder ändert das Produkt.
16.2 Ist das nicht möglich, nimmt GEMÜ die Ware zurück und erstattet den Kaufpreis abzüglich Nutzung.
16.3 Voraussetzung ist:
a) sofortige Information durch den Käufer;
b) Unterstützung durch den Käufer;
c) GEMÜ führt die Verteidigung;
d) keine Veränderung durch den Käufer;
e) kein Missbrauch.
16.4 Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
17. Weitere Haftung
17.1 Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
17.2 Keine Haftung für indirekte oder Folgeschäden.
17.3 Haftung nur für nachgewiesene direkte Schäden bei Vorsatz.
18. Geistiges Eigentum
18.1 Bestehende Rechte verbleiben bei GEMÜ oder Dritten.
18.2 Technische Unterlagen bleiben Eigentum von GEMÜ und dürfen ohne Zustimmung nicht weitergegeben werden.
19. Aufrechnungsverbot
Der Käufer ist nicht berechtigt, Forderungen aufzurechnen.
20. Abtretung
Die Abtretung von Rechten bedarf der schriftlichen Zustimmung von GEMÜ.
21. Genehmigungen
Der Käufer ist für die Einhaltung exportrechtlicher Vorschriften verantwortlich.
22. Verjährung
Alle Ansprüche verjähren nach 12 Monaten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
23. Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und Zustimmung beider Parteien.
24. Änderungen der AGB
GEMÜ kann diese AGB jederzeit ändern. Änderungen werden bekanntgegeben oder auf www.gemue.ch veröffentlicht.
25. Verbindliche Version
Es gilt ausschließlich die deutsche Version. Übersetzungen dienen nur zur Information.
26. Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen mit vergleichbarem wirtschaftlichen Effekt ersetzt. Dies gilt auch für Regelungslücken.
27. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der GEMÜ Vertriebs AG in Rotkreuz.
28. Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
29. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der GEMÜ Vertriebs AG. GEMÜ kann auch an jedem anderen zuständigen Gericht klagen.